Anwaltskanzlei Hartmann - Fachanwältin für Arbeitsrecht

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Kündigung oder Aufhebungsvertrag? So helfen wir Ihnen!

Im Falle einer Kündigung des Arbeitsverhältnisses unterstützt Dr. Delia Hartmann, Ihre Fachanwältin für Arbeits- und Verkehrsrecht, Sie als Arbeitnehmer bei rechtlichen Fragestellungen und prüft die Rechtmäßigkeit. Bei Fehlern können wir eine Kündigungsschutzklage vorbereiten und einreichen. Zusätzlich können wir den Arbeitnehmer bei außergerichtlichen Verhandlungen mit dem Arbeitgeber vertreten.

Auch wenn Sie als Arbeitgeber oder Arbeitnehmer kündigen wollen, finden Sie bei uns die passende Leistung.

Das Kündigungsschreiben wird in angemessener Form verfasst und kann je nach Bedarf an den Arbeitgeber oder den Arbeitnehmer gerichtet sein. Es wird gemäß den gesetzlichen Anforderungen und Bestimmungen sowie den individuellen Vereinbarungen mit dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer erstellt. Die Gründe für die Kündigung werden dabei präzise und verständlich erläutert, um Missverständnissen vorzubeugen.

Das Schreiben wird dem Mandanten in Textform zur Verfügung gestellt und kann bei Bedarf an den entsprechenden Empfänger gesendet werden. Dabei wird sichergestellt, dass das Kündigungsschreiben den erforderlichen Formvorschriften des Arbeitsrechts entspricht und rechtlich wirksam ist.

Zudem beraten wir Sie in Bezug auf mögliche Konsequenzen, wie zum Beispiel die Geltendmachung von Abfindungsansprüchen oder die Einhaltung von Kündigungsfristen. Wir stehen ihnen auch bei möglichen Folgefragen beratend zur Seite.

Durch unsere umfassende Expertise im Arbeitsrecht stellen wir sicher, dass das Kündigungsschreiben den gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen entspricht und für den Mandanten keine Nachteile entstehen.

Bei einem Aufhebungsvertrag zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber berät und unterstützt Rechtsanwältin Dr. Delia Hartmann den Arbeitnehmer oder Arbeitgeber in rechtlichen Fragestellungen und prüft den Vertrag auf seine Rechtmäßigkeit und seine Auswirkungen. Gegebenenfalls verhandeln wir günstigere Bedingungen für den Arbeitnehmer oder den Arbeitgeber und können Sie bei der Verhandlung mit dem Arbeitgeber oder Arbeitnehmer vertreten. Darüber hinaus kann Dr. Delia Hartmann den Vertrag ausarbeiten und überprüfen.

Der Aufhebungsvertrag wird in Absprache mit dem Arbeitgeber oder dem Arbeitnehmer erstellt und berücksichtigt alle notwendigen Bestimmungen und rechtlichen Anforderungen. Um Missverständnissen vorzubeugen, werden die Gründe für die Aufhebung präzise und verständlich erläutert.

Insbesondere bei der Aufhebung von Arbeitsverträgen ist eine korrekte Formulierung und Einhaltung der Vorschriften von großer Bedeutung. Durch unsere Expertise im Arbeitsrecht ist sichergestellt, dass der Vertrag den gesetzlichen und rechtlichen Anforderungen entspricht.

Bitte beachten Sie, dass die genauen Leistungen, die unsere Kanzlei im Zusammenhang mit Kündigung und Aufhebungsvertrag erbringt, je nach individueller Situation des Klienten und nach dessen Bedürfnissen variieren können.

Wir beraten Sie gern! Nehmen Sie noch heute Kontakt mit uns auf!